Der 100.000-Euro-Fall

Maxim Billers Buch »Esra« wurde im Frühjahr 2003 aus dem Vertrieb genommen, weil zwei Frauen gegen das Buch eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten. Sie glaubten, sich in Figuren des Buches wiederzuerkennen und sahen ihre Persönlichkeitsrechte angegriffen. Im Juni 2005 kam der sich daraus entwickelnde Prozess zu seinem Ende, als der Bundesgerichtshof die weitere Verbreitung des Buches verbot. Diese Urteil ist nun Grundlage für eine Schadensersatzklage der selben beiden Frauen gegen Autor und Verlag; es geht um 100.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof hatte sein Urteil damit begründet, dass Billers Buch nicht Typen zeichne, sondern Porträts liefere. In einem solchen Fall müsse die durch die Verfassung garantierte Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ) vor den ebenfalls verfassungsrechtlich geschützen allgemeinen Persönlichkeitsrechten (Art. 2 Abs 1 GG) der Klägerinnen zurücktreten. Damit wurde festgestellt, dass Billers Buch die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen verletzt hatte.

Auf der Grundlage dieser Feststellung fordern die beiden Klägerinnen jetzt Schadensersatz für den erlittenen Schaden. Ob durch die Verletzung der Persönlichkeitsrechte überhaupt ein erheblicher Schaden eingetreten ist, steht keineswegs bereits fest, sondern muss sich im nun anstehenden Prozess erweisen. Auch ob sich die Klägerinnen mit ihrer Vorstellung über die Höhe der Entschädigung durchsetzen können, ist gänzlich unklar. Deutsche Gerichte neigen eher nicht dazu, hohen Schadensersatzforderungen nachzukommen.

Das ganze sorgt für nicht unerhebliche Aufregung unter deutschen Schriftstellern, die einen Grundbestand ihres Berufsstandes – die Verarbeitung von Wirklichkeitsdetails in fiktionalen Texten – gefährdet sehen. So haben sich mehr als Hundert bekannte Autoren und Publizisten in einer Unterschriftenliste mit Biller solidarisch erklärt. Sie bestreiten, dass durch ein verbotenes Buch ein Schaden habe entstehen können, was ein hinfälliges Argument ist, da die Klägerinnen mit Sicherheit nicht den Schaden einklagen, der nach dem Vertriebsstop durch das Buch entstanden ist, sondern zum einen denjenigen, den die bis dahin bereits verkauften Bücher verursacht haben, und zum anderen denjenigen, der ihnen durch den anschließend zu führenden Prozess entstanden ist.

Interessant ist der Aufschrei Daniel Kehlmanns (dem auch mal jemand sagen sollte, dass der Roman von Thomas Mann nicht »Die Buddenbrooks« heißt) in der F.A.Z., der unter dem Titel Ein Autor wird vernichtet gleich den Untergang der Kunstfreiheit zumindest in der deutschen Literatur befürchtet. Er rät – freilich für den in Frage stehenden Fall ein wenig spät – allen Menschen, sich von Schriftstellern fernzuhalten, um nicht in deren Büchern vorzukommen – ein Verfahren, das, wenn es denn konsequent befolgt würde, die Literatur ebenso erledigte, da dann die Schriftsteller ja nichts mehr hätten, worüber sie schreiben könnten.

In der allgemeinen Aufregung scheint mir der Einzelfall eindeutig zu hoch gehängt. Nichts spricht gegen die Solidarität der Kollegen mit Maxim Biller, aber ebenso wenig spricht gegen den Versuch der Klägerinnen, ein rechtskräftiges Urteil, das ihnen die Verletzung ihrer Rechte bescheinigt, dazu zu benutzen, dafür eine Kompensation zu erlangen. Die jetzige Klage auf Schadensersatz ist nur die ganz normale juristische Konsequenz, die sich aus dem ersten Urteil ergibt. Und ich wüßte gerne mehr: Hat es Versuche der Klägerinnen gegeben, sich mit dem Verlag im Vorfeld der neuen Klage gütlich zu einigen? Hat der Verlag von sich aus eine entsprechende Kompensation angeboten (was meiner unmaßgeblichen Meinung nach selbstverständlich gewesen wäre)? Wenn ja, in welcher Höhe?

Die Freiheit der Kunst sehe ich jedenfalls nicht gefährdet, und sie ist auch durch das erste Urteil im Fall Biller nicht eingeschränkt worden. Schon immer war es eine bedenkliche Frage, wann Kunst die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzt. Wieviel Wirklichkeit muss und darf in einem Roman vorkommen. Diese Grenzen haben immer schon bestanden, sie verändern sich in und mit den Zeiten, aber es gab sie immer und wird sie immer geben. Im Fall »Esra« wurden sie nach Auffassung des Bundesgerichtshofs überschritten; ab dem 9. August wird darüber verhandelt werden, welche Folgen das haben wird. Auch dieser Prozess kann sich lange durch die Instanzen ziehen. Am Ende wird ein Urteil stehen, dass wahrscheinlich einmal mehr niemand für gerecht halten wird.

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